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Arzneimittel-Auschreibung / Vergabekammer Bund bestätigt spectrum|K-Ausschreibung: Vorgabe eines Mindestrabatts und Zuschlag an mehrere Bieter sind vergaberechtskonform!

Geschrieben am 30-09-2009

Berlin (ots) - Die Vergabekammer Bund hat mit Beschluss vom
29.09.2009 (Az.: VK 3-166/09) die Ausschreibungspraxis von Generika
seitens spectrum|K bestätigt: Die Vorgabe eines Mindestrabatts als
Bedingung einer erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung ist
rechtens, ebenso die Zuschlagserteilung an vier Bieter. Der
entsprechende Nachprüfungsantrag eines Pharmaunternehmens wurde
vollumfänglich zurückgewiesen.

"Diese Entscheidung ist ein wesentlicher Erfolg auf dem Weg zum
Abschluss von Rabattverträgen", so spectrum|K. Die rund 7,3 Millionen
Versicherten der an der Ausschreibung teilnehmen 79 Kassen und des
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung werden
zukünftig von einer breiten Palette zuzahlungsfreier Generika in der
Medikamentenversorgung profitieren können. Ärzte, Apotheker und
Versicherte werden hier jeweils aus vier verschiedenen Marken
auswählen können. Die spectrum|K-Festlegung einer Rabattmindesthöhe
von 10 Prozent im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen unterstützt
das Ziel des Gesetzgebers, Effizienzreserven in der
Arzneimittelversorgung zu erschließen. Davon unberührt - so die
Vergabekammer - bleibt die Kalkulationsfreiheit der pharmazeutischen
Unternehmer.

Originaltext: spectrum K Das BKK Gemeinschaftsunternehmen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72125
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72125.rss2

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für die Medien und für die Vermittlung von
Kontakten in die Fachabteilung:
Thomas Isenberg, Leiter Geschäftsbereich
Interessenvertretung/Marketing; Pressesprecher
E-Mail: Thomas.Isenberg@spectrumK.de, Tel.: 030-212336400


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